Der Rekurrent hätte es in der Hand gehabt, die Ermessensveranlagung durch die Einreichung zuverlässiger Unterla­ gen zu vermeiden (vgl. auch StRK 30.3.1987, Nr.392; StRK 3 .7 .1987, Nr. 404). StRK 20.12.1985 (Nr. 376) 2037 W o hnrechtsbesteuerung. Fehlen Vergleichsobjekte, so ist der Mietwert der Wohnung aufgrund des Steuerwertes der Liegenschaft festzulegen. Dieser ist, sobald er rechtskräftig festgesetzt ist, nach Art. 80 Abs. 2 StG verbindlich.1