Z w ischenveranlag ung . Die zufolge Eintritts der Tochter in das Erwerbs­ leben reduzierte Witwen-und Waisenrente führt zu keiner Zwischenveran­ lagung gemäss Art. 76 StG, weil ein qualitativer Zwischenveranlagungs­ grund nicht gegeben ist. Der Steuerveranlagung für die Jahre 1983/84 ist somit das im Durchschnitt der Bemessungsjahre 1981/82 zugeflossene Renteneinkommen zugrunde zu legen. StRK 16.3.1984/15.11.1985 (Nr. 345) 2035 Z w isch en veran lag u n g . Voraussetzungen für die Vornahme einer Zwi­ schenveranlagung gemäss Art. 76 StG bei zeitlicher Reduktion der Erwerbstätigkeit.