G ru n d stückg ew innsteuer. Wird ein Liegenschaftengeschäft dergestalt finanziert, dass der Verkäufer dem Käufer ein Darlehen gewährt, und er­ weist sich das Darlehen später als uneinbringlich, so ist bei der Veran­ lagung dennoch vom vereinbarten nominellen Verkaufspreis gemäss Art. 62 Abs.1 StG auszugehen.