b auch der Goodwill genannt ist. In der Be­ schwerde wird auf die Praxis anderer Kantone hingewiesen. Es wird dabei aber übersehen, dass auch in andern Kantonen der Geschäftswelt oder Goodwill nur dann nicht Bestandteil des Verkaufspreises eines Grund­ stückes sein kann, wenn er unabhängig vom Grundstück, also auch bei 1 Heute: Art. 62 StG 306 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2030