B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2024, 2025 führte jedenfalls zu einer im Resultat für die Rekurrentin günstigeren Ver­ anlagung als ein Abstellen auf die nachgewiesenen Anlagekosten. StRK 15.3.1985 (Nr 351) 2025 G ru n d stückg ew innsteuer. Für die Berechnung des Besitzesdauerrabat­ tes nach A r t .59 A b s.4 StG ist der Grundbucheintrag der letzten Hand­ änderung massgebend und nicht das allenfalls davon abweichende Datum des Besitzesantritts.