Im Falle von Provi­ sionszahlungen ins Ausland wäre dieser Nachweis durch sachliche Anga­ ben über den Umfang der Vermittlungstätigkeit und diesbezügliche Be­ lege, insbesondere Insertionsbelege, zu erbringen. Die kantonale Steuerre­ kurskommission hat dies bereits mit Entscheid Nr. 193 vom 13. Mai 1974 in Sachen G.S. entschieden. Die Praxis der Steuerrekurskommisson deckt 296 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2022, 2023