Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können für Liegenschaften des Privatvermögens folgende Pauschalen gewährt werden: — 10% des gesamten Bruttomietertrages für Gebäude bis zu einem Alter von 10 Jahren; — 20% des gesamten Bruttomietertrages für Gebäude, die mehr als 10 Jahre alt sind. Gemäss Selbstdeklaration wurden 2% des Verkehrswertes von Fr. 4 8 5 0 0 0 - , gleich Fr. 9 7 0 0 -, abgezogen, wogegen nach dem Recht des Kantons Appenzell Ausserrhoden 20% des Bruttomietertrages abzugs­ fähig sind. Nach bundesgerichtlicher Doppelbesteuerungspraxis berechnet jeder Kanton den Steueranteil nach den Vorschriften und Ansätzen seiner eige­ nen Steuergesetzgebung.