Nach Auffassung des Rekurrenten sind für Liegenschaften, die in einem anderen Kanton liegen, die jeweiligen kantonalen Rechte anzuwenden. Anstelle der effektiven Auslagen für Liegenschaftsunterhalt mach­ te er den Pauschalabzug von 2% vom Verkehrswert, entsprechend Fr. 9 7 0 0 - , unter Ziffer 17 b der Steuererklärung geltend. Er wendete somit den Pauschalabzug des Kantons St.Gallen an. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können für Liegenschaften des Privatvermögens folgende Pauschalen gewährt werden: — 10% des gesamten Bruttomietertrages für Gebäude bis zu einem Alter von 10 Jahren; — 20% des gesamten Bruttomietertrages für Gebäude, die mehr als 10 Jahre alt sind.