W o hn rech t. Wird dem Verkäufer einer Liegenschaft ein Wohnrecht ein­ geräumt, gleichgültig ob durch Grundbucheintrag oder lediglich durch obligatorische Verpflichtung, so wird der Wohnberechtigte nach Art. 26 StG einkommenssteuerpflichtig.1 1. Nach herrschender Lehre hat der Eigentümer den vollen Mietwertauch 282 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2012