B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2011,2012 Nach Auffassung der Steuerrekurskommission müssen die Erwägun­ gen des Bundesgerichts sinngemäss auch in all jenen Fällen Geltung bean­ spruchen, bei denen der Eigentümer die Wohnung oder Liegenschaft zwar nicht unentgeltlich, aber doch zu einem nicht marktgerechten be­ scheidenen Entgelt nahen Verwandten überlässt und auf diese besondere Art seine Eigentümerbefugnisse ausübt.