Nach der Praxis des Bundesgerichts (vgl. Steuer- Revue 1980, S .3 6 8 ff., insbesondere S. 371) hat der Eigentümer einer Lie­ genschaft deren Mietwert selbst dann zu versteuern, wenn er die Woh­ nung unentgeltlich einem nahen Verwandten überlässt, die Wohnung mithin nicht selber nutzt. Man müsse, so das Bundesgericht, von einer extensiven Auslegung der «Eigennutzung» ausgehen (bzw. des Begriffes «innehaben» in der Diktion von Art. 21 Abs. 1 lit. b W StB)1, weil andernfalls der Mietwert der Wohnung der Besteuerung entgehe, obwohl die Woh­ nung eindeutig genutzt werde. 1 Heute: Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt); SR 642.11