1. Gemäss Art. 25 Abs. 1 StG können von den Einkünften aus unselbstän­ diger Erwerbstätigkeit die zu deren Erzielung notwendigen allgemeinen und besonderen Aufwendungen abgezogen werden (sog. Gewinnungs­ kosten). Zwischen abzugsfähigen Gewinnungskosten und der Einkom­ menserzielung muss ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang 277