Schliesslich ist - wenn auch nur als obiter dictum - nicht zu übersehen, dass aus Gründen des Umweltschutzes keine Veranlassung besteht, die Benützung von Privat­ fahrzeugen steuerreohtlich zu begünstigen. Das ist denn auch der Grund, weshalb die Steuerrekurskommission in diesen Fällen dem Ruf familien­ freundlicher Ausgestaltung des Steuerrechts nicht zu folgen vermag. Sind die Kosten für die mittäglichen Heimfahrten mit dem Privatfahr­ zeug nicht Gewinnungskosten, muss folgerichtig der Abzug für die aus­ wärtige Verpflegung zugestanden werden (vgl. auch StRK 8.9.1980, Nr. 263; StRK 22.10.1982, Nr. 309). StRK 15.3.1985 (Nr. 344)