In solchen Fällen fehle es am Erfordernis der Notwendigkeit und des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Einkom­ menserzielung. Es besteht auch im vorliegenden Fall kein besonderer Grund, von der ständigen Praxis der Steuerrekurskommission abzuweichen. Die Weg­ strecke St.Gallen - Gais - St.Gallen beträgt 28km . Wenn der Rekurrent trotzdem die Strapazen auf sich nimmt, jeden Mittag 28 km zurückzule­ gen, um sich die Lebensqualität des Mittagessens im Kreise der Familie zu gönnen, so finanziert er damit eine Annehmlichkeit, die sich als Einkom­ mensverwendung darstellt und mit der Berufsausübung in keinem direk­ ten Zusammenhang steht.