Auch unre­ gelmässige Arbeitszeiten, die auf Fahrpläne nicht Rücksicht nehmen las­ sen, rechtfertigen mitunter die Benützung von Privatfahrzeugen. Im vorlie­ genden Fall teilt die Steuerrekurskommission die Auffassung der kantona­ len Steuerverwaltung, dass dem Rekurrenten die Benützung der SGA jedenfalls für die Hinfahrt zum Arbeitsplatz am Morgen und die Rückfahrt zu gelegentlich oft später Abendstunde nicht zumutbar ist. Insofern ist in 274 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2005