Aufgrund der Akten steht fest, dass die Lehranalyse bei Dr. [] der Ausbildung zur Spezialärztin FMH für Psychiatrie und Psycho­ therapie dient. Die Weiterbildung erfolgt somit im selben Beruf, und der objektive, unmittelbare Zusammenhang der Aufwendungen mit diesem Beruf ist ausgewiesen. StRK 28.11.1986 (Nr. 338) 273