Berufsarbeiten dient. Diese kumulativ zu erfüllenden Kriterien sind sach­ gerecht und decken sich mit den Anforderungen, die in anderen Kantonen und auch vom Bundesgericht gestellt werden. So hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Aufwendungen für die Arbeitsräume eines Unselb­ ständigerwerbenden dann notwendige Berufsausgaben bilden, wenn sie ihm vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden (ASA 21,350; 21,392).