Viel­ mehr hat er in einem Schreiben vom 1 .April 1985 an die Steuerdirektion erklärt, zwischen 1977 und 1985 habe er sozusagen nur Unterhalts­ arbeiten ausgeführt und das renovationsbedürftige Haus habe während dieser Zeit an Wert verloren. 5. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine Differenz zwischen dem Wert der gesamten Liegenschaft im Zeitpunkt der Über­ führung (Fr. 1 74000.-) und den massgebenden Gestehungskosten (Fr. 105 000.-) von Fr. 6 9 0 0 0 .-.