Liquidationsg ew innsteuer. Das Abstellen auf das anlässlich der Liegen­ schaftenschätzung erstellte amtliche Protokoll zwecks Ermittlung des Ver­ hältnisses zwischen geschäftlicher und privater Nutzung einer Liegen­ schaft ist nicht zu beanstanden. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, mit geeigneten Unterlagen ein anderes Nutzungsverhältnis darzutun.1