Eine Monopolkonzession stände in Frage, wenn der Gemeinde Fl. ein faktisches oder ein rechtliches Monopol zum gewerbsmässigen Transport von Personen zukäme. Das ist zu verneinen. Es wäre im übrigen nicht ein­ zusehen, weshalb Transportunternehmer für ihre Cars und Lastwagen kei­ ner Konzession bedürften. b) Ebensowenig handelt es sich um eine Konzessionierung eines öffentlichen Dienstes, mit anderen Worten um die Abtretung einer Verwal­ tungsbefugnis an Private (z.B. von Starkstromanlegen, Betrieb von Milch­ sammelstellen). Die Ausführung von Taxifahrten ist keine öffentliche Auf­ gabe. Eine solche Aufgabe könnte auch nicht mit blosser Verordnung des Gemeinderates begründet werden.