gestellt würde; denn gleichartige Gründe könnten praktisch alle Milchpro­ duzenten geltend machen. Die bisherige, den allseitigen Interessen ent­ sprechende und im Sinne einer rationellen Milchverwertung liegende Praxis könnte nicht mehr eingehalten werden. Aus Gründen der Gleich­ behandlung aller Produzenten müssten weit mehr Einzelrahmablieferun­ gen bewilligt werden, was zu einer verteuernden und unrationellen Zer­ splitterung führen würde. RRB 10.4.1973