In der Gemeinde L. besteht eine Milchgenossenschaft, welche die Milch­ zentrale Krenne betreibt. Früher wurde die Milch zentrifugiert und der Rahm an die Grossbutterei F. abgeführt; die Genossenschafter verwende­ ten die Magermilch für die Schweinefütterung. Gemäss Genossenschafts­ beschluss wird die Milch seit dem 1. Mai 1972 als Vollmilch an die Firma F. geliefert; die Milch wird bei der Zentrale Krenne abgeholt. Im Sinne einer Übergangslösung erhielt W.Z. die Bewilligung, seine Milch während zweier Monate in der Zentrale selber zu zentrifugieren und die Mager­ milch im eigenen Betrieb zu verwenden. Eine Verlängerung der Über­ gangslösung wurde abgelehnt;