Bodenverbesserung wie folgt: «Bodenverbesserungen im Sinne dieses Ge­ setzes sind Massnahmen oder Werke, die den Zweck haben, die Ertrags­ fähigkeit des Bodens zu erhalten oder zu steigern, seine Bewirtschaftung zu erleichtern oder ihn vor Verwüstungen durch Naturereignisse zu schüt­ zen.» Art. 25 der Verordnung über die Unterstützung von Bodenverbesse­ rungen und landwirtschaftliche Hochbauten (Bodenverbesserungs- Verordnung) vom 14. Juni 1971 zählt die beitragsberechtigten Bodenver­ besserungen namentlich auf, und in lit.d sind unter anderem auch die Güterwege erwähnt. Begrifflich liegt hier somit zweifellos eine Bodenver­ besserung im Sinne des Bundesrechts vor.