A. Entscheide des Regierungsrates 1167,1168 Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht für zulässig er­ klärt. Dazu hat das Bundesgericht unmissverständlich festgestellt, dass die Verwaltungsgerichtsbeschwerde kein taugliches Mittel sei, um die Lö­ schung eines Grundbucheintrages zu erwirken (vgl. BGE 98 la 186). RRB 15.5.1984 1168 Lan d w irtsch aft. Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Kantonsbei­ trages an eine Gebäuderationalisierung.