Die Sanitätskommission beurteilt das Präparat Impletol aus medizini­ scher Sicht wie folgt: Es handelt sich um ein Kombinationspräparat aus Coffein und Procain, «welche Stoffe nach der schweizerischen Pharmacopoe als Separanda bezeichnet sind und welche in der Abgrenzungsliste der IKS unter den B-Präparaten aufgeführt werden. Separanda sind nach der Definition der Pharmacopoe stark wirkende Medikamente. In der Liste B der IKS werden Präparate aufgeführt, die der Rezeptpflicht unter­ stellt sind. Für die Abgrenzung der Rezeptpflicht wird der akuten und chronischen Toxizität eines Präparates, den klinischen Erfahrungen (Ver­ träglichkeit, Nebenwirkungen usw.) Rechnung getragen.