Eine gegen das obergerichtliche Urteil eingereichte staatsrechtliche Beschwerde ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Wenn er nun gleichwohl weiterhin nicht registrierte Heilmittel in Verkehr bringt, so kann ersieh nicht mehr auf guten Glauben berufen. RRB 6.10.1980 1161 S an itätsw esen . Voraussetzungen, unter denen einem frei Heiltätigen die Verabreichung eines der einfachen Rezeptpflicht unterstehenden Heilmit­ tels gestattet werden kann. Bei einer Verschärfung ihrer bisherigen Bewil­ ligungspraxis haben sich die Sanitätsbehörden an das Gebot der rechts­ gleichen Behandlung zu halten.