Dies ist vorliegend der Fall, soweit es sich um die unbe­ fugte Abgabe rezeptpflichtiger und nicht bei der IKS registrierter Heilmittel handelt. Der Umstand, dass ein Heilmittel der Rezeptpflicht untersteht, macht deutlich, dass ein aktuelles Bedürfnis nach dem Schutz der mensch­ lichen Gesundheit besteht. 243