Die Sanitätskommission verweigerte H.S. die Bewilligung für die Teilher­ stellung von Arzneimitteln und den Grosshandel mit solchen, weil er weder ein Hochschulstudium abgeschlossen habe noch ein Diplom als Drogist oder den Ausweis einer bestandenen Meisterprüfung vorweisen könne. Der Regierungsrat bestätigte den Entscheid der Sanitätskommission mit folgenden Erwägungen: 241