3. Ein frei Heiltätiger hatte an seiner Praxis folgende Firmentafel ange­ bracht: «Psych. Beratungsstelle E.P., dipl. Psychologe, Psychotherapie, Gruppentherapie, Berufsberatung». Daneben befand sich eine zweite Ta­ fel mit der Aufschrift: «E.P., Dr. phil. grad. England, Unternehmensbera­ ter». Die Sanitätskommission forderte E. P. auf, diese zweite Tafel zu entfer­ nen, da sie im Zusammenhang mit der Praxis als frei Heiltätiger zu Täu­ schungen Anlass gebe. Der Regierungsrat bestätigte die Verfügung. Der Titel «Dr. phil. grad. England» ist geeignet, falsche Vorstellungen von der Ausbildung seines Trägers zu wecken, wenn er im Zusammenhang mit der Heilpraxis geführt wird.