diese Anordnung an den Regierungsrat mit der Begründung, durch die Parkverbote würden die Interessen der anliegenden Geschäfte verletzt. Der Regierungsrat wies die Rekurse aus folgenden Gründen ab: Bei der Kasernenstrasse handelt es sich um eine rege benützte Staats­ strasse, die sowohl dem lokalen als auch dem Durchgangsverkehr dient. Sie ist eine zentrale Verkehrsader der Gemeinde und wird auch vom Bus befahren. Es besteht mithin ein offensichtliches Bedürfnis, auf dieser Strasse alles Erforderliche vorzukehren, was der flüssigen Abwicklung des Verkehrs dient. Hiefür ist das vorgesehene Parkverbot ein durchaus geeig­ netes Mittel.