113 Abs. 3 der Verordnung vom 5. September 1979 über die Strassensignalisation (SSV; SR 741.21) ist das Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, mit dem Zusatz «Privat» nach den Wei­ sungen der zuständigen Behörde aufzustellen. Das Verbot ist auch von Reitern, Führern von Pferden und anderen grösseren Tieren zu beachten (Art. 2 Abs. 2 SSV). RRB 27.5.1980 1154 Strassenverkehr. Voraussetzungen fürdie Aufstellung eines Parkverbotes auf einer Hauptstrasse innerorts. Rechtsstellung der Anstösser.