SR 741.21) ist das Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, mit dem Zusatz «Privat» nach den Wei­ sungen der zuständigen Behörde aufzustellen. Das Verbot ist auch von Reitern, Führern von Pferden und anderen grösseren Tieren zu beachten (Art. 2 Abs. 2 SSV). RRB 27.5.1980 1154 Strassenverkehr. Voraussetzungen fürdie Aufstellung eines Parkverbotes auf einer Hauptstrasse innerorts. Rechtsstellung der Anstösser. Auf verschiedenen Abschnitten der Kasernenstrasse in H. wurden im Jahre 1972 Parkverbote erlassen. Eine Reihe von Anstössern rekurrierte gegen 230