Der Gemeinderat wies das Gesuch ab. Er vertrat die Auffassung, die Korporationsstrasse sei mit der Hinweistafel «Sackgasse» versehen, w o­ durch Dritte weitgehend von der Benutzung der Strasse abgehalten werden könnten. Das Bedürfnis nach einem allgemeinen Fahr- und Reit­ verbot sei nicht nachgewiesen. Zudem sei wenn immer möglich vom Anbringen von Verbotstafeln abzusehen. Der Regierungsrat hiess den gegen den gemeinderätlichen Entscheid geführten Rekurs gut und ermächtigte die Strassenkorporation, das Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot, mit dem Zusatz «Privat» aufzustellen. Aus den Erwägungen: