A. Entscheide des Regierungsrates 1152, 1153 Nachteile für die Rekurrenten halten sich damit schon rein zeitlich gesehen in engen Grenzen. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen erweist sich die von den Rekurrenten geltend gemachte Beeinträchtigung ihrer Betriebe als durch­ aus zumutbar. RRB 13.2.1979 1153 Strassenverkehr. Auf Privatstrassen sind Verkehrsbeschränkungen zu be­ willigen, soweit der Schutz der Strasse dies erfordert.