Mit der Freigabe der Bürgerheim­ strasse für den Schlittelsport übernimmt die Gemeindebehörde allgemein die Verpflichtung, den damit verbundenen zusätzlichen Unfallgefahren für Automobilisten und Fussgängerzu begegnen. Aus diesen Feststellun­ gen - die durch die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigt werden - wird deutlich, dass die Bürgerheimstrasse während eines Winters nur an weni­ gen Wochenenden überhaupt als Schlittelweg benützt werden kann. Die 228 A. Entscheide des Regierungsrates 1152, 1153