schlägt sich auch in der Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit von Ver­ kehrsbeschränkungen zugunsten des Schiitteins nieder. So hat das Verwal­ tungsgericht des Kantons Zürich dazu folgendes festgehalten: «Der Regie­ rungsrat hat unangefochten festgestellt, das Schlitteln habe sich seit jeher in weiten Bevölkerungskreisen grosser Beliebtheit erfreut. Das trifft beson­ ders für die Jugend zu, die zur harmonischen Entwicklung von Körper und Geist des sportlichen Spiels bedarf. Es dient daher dem öffentlichen Wohl, Gelegenheiten zum Schlitteln zu schaffen.