Bürgerheimstrasse: Jeweils am Samstag von 14.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Zwei Anwohner erhoben gegen diese Verkehrsbeschränkung Rekurs. Ein Rekurrent machte im wesentlichen geltend, sein Landwirtschaftsbe­ trieb würde durch das Fahrverbot stark beeinträchtigt, zumal auswärtige Kundschaft am Wochenende Milchprodukte abhole. Der zweite Rekurrent befürchtete Umsatzeinbussen in seinem Ausflugsrestaurant, das nur durch die Bürgerheimstrasse erschlossen werde. Der Regierungsrat wies beide Rekurse ab. Aus den Erwägungen: