Pflichten erfüllt und Nachteile auf sich nimmt, die aus der normalen Staats­ tätigkeit erwachsen (Imboden/Rhinow, a.a.O., S. 747). Aufgrund dieser Überlegungen ist davon auszugehen, dass dem Rekurrenten die Inkonve- 222 A. Entscheide des Regierungsrates 1149, 1150 nienzen, welche ihm aus der Sperrung der Strasse für den Durchgangsver­ kehr entstehen, zuzumuten sind. RRB 9.7.1985 1150