Sinn und Zweck einer Bausperre bzw. Planungszone ist es, dass das zu überbauende Land einer geordneten Überbauung zugeführt werden kann. Die Planungszone wilj verhindern, dass durch einige wenige Baupro­ jekte oder gar ein einzelnes Bauvorhaben eine vernünftige Ordnung in einem bestimmten Gebiet, für welches noch keine Bebauungs- oder Quar­ tierpläne bestehen, erschwert oder verunmöglicht werden kann. Mit dem Erlass einer Planungszone kann dort, wo die erforderlichen Planungs­ elemente noch nicht festgelegt sind, die Behandlung eines Baugesuches verschoben werden, damit die notwendigen Planungsmassnahmen durchgeführt werden können.