Die Parzellen der Rekurrenten liegen am Südhang des Gebietes B. Immissionsmässig kann das Gebiet als ruhig bezeichnet werden, da die Schwellbrunnerstrasse als Hauptverkehrsträger keinen allzu grossen Ver­ kehr aufweist und grössere immissionsträchtige Betriebe fehlen. Die Eig­ nung als Wohnbauland muss somit grundsätzlich bejaht werden. Die Par­ zellen sind anlässlich der kürzlich vorgenommenen Ausscheidung der Fruchtfolgeflächen nicht in diese einbezogen worden. Sie weisen eine Hangneigung von ca. 1 6 -2 0 % auf und sind damit teilweise nur unter er­ schwerten Bedingungen zu bewirtschaften. Sie müssen nicht zwingend der Landwirtschaft erhalten bleiben. Die Erschliessungsplanung bezieht