P. M. nutzt die Einstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen seines Land­ wirtschaftsbetriebes als Autoreparaturwerkstätte. Um seine Maschinen wieder in dieser Halle einstellen zu können, will er für die Autoreparatur­ werkstätte einen Neubau realisieren. Gegen die Abweisung seines Gesu­ ches erhob P. M. Rekurs beim Regierungsrat. Dieser wies den Rekurs ab. Zonenfremde Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen können nur nach Art. 24 RPG (SR 700) bewilligt werden. Zu prüfen ist zunächst, ob das Bauvorhaben unter Art. 24 Abs. 1 oder Abs. 2 fällt.