An diesem funktionellen Zuammenhang fehlt es auch vorliegend. Die Rekurrentin realisiert die Erweiterung nicht auf ihrer Stammliegenschaft oder auf einem unmittelbar daran anstossenden Grundstück. Betriebliche Zusammenhänge, die eine räum­ liche Verbindung zwischen der Rehabilitationsstation und der PräventiWAusbildungsstation als angezeigt erscheinen Hessen, sind nicht ersicht­ lich. Eine allenfalls beiden Häusern dienende Sport- und Spielwiese ver­ mag diesen Zusammenhang nicht zu schaffen, liegen doch derartige Anlagen oftmals abseits. Weitere Anhaltspunkte in dieser Richtung sind den Akten nicht zu entnehmen.