13 Abs. 4 EG zum RPG keine Bewilligung erteilt werden kann. Der Vollständigkeit halber ist noch zu prüfen, ob eine Bewilligung des fraglichen Schwimmbassins zu erteilen wäre, wenn es im Gegensatz zu den obenstehenden Ausführungen als «kleinere Sport- und Erholungsan- 203 A. Entscheide des Regierungsrates 1138