24 Abs. 2 RPG nicht in Betracht käme. Zur Frage, ob eine Bewilligung gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RPG erteilt werden könnte, verweist das Bundesgericht auf das entsprechende kantonale Recht, worin unter anderem verlangt wird, dass zonenfremde Anlagen die Schutzbestimmungen gemäss Art. 12-18 EG zum RPG nicht verletzen (Art. 80 Abs. 2 lit.c EG zum RPG). Damit werde unter anderem auf Art. 13 Abs. 4 EG zum RPG verwiesen, den der Regie­ rungsrat noch auszulegen habe. 202 A. Entscheide des Regierungsrates 1138