A. Entscheide des Regierungsrates 1137,1138 res tun können, als die Parteien in dieser Frage auf den Zivilweg zu ver­ weisen. In jedem Fall des Bauens ohne Bewilligung hat die Baubehörde zu prü­ fen, ob die Baute weiterbestehen kann oder nicht. Ein Abbruchbefehl würde voraussetzen, dass die Baute materiell baupolizeiwidrig ist, dass sie also zwingenden Bauvorschriften widerspricht.