Zugunsten der Parzelle des K.B. besteht auf Grund einer alten Rechtsver­ schreibung ein «unbedingtes einspänniges Fahrrecht das ganze Jahr durch» auf einem Weg, der an seiner engsten Stelle - zwischen zwei hohen Häusern - ca. 2,4 m breit ist. In einem dieser Häuser wurde 1969 ein Ölheizung eingebaut. Gleichzeitig wurde ein Aussenkamin erstellt, der ca. 90 cm in den fraglichen Weg ragt; die Durchfahrt ist damit an dieser Stelle nur noch ca. 1,5 m breit. - Während die feuer- und gewässerschutz­ polizeilichen Bewilligungen ordnungsgemäss eingeholt wurden, unter­ blieb das kommunale Baubewilligungsverfahren. 198