tionen dem herkömmlichen Baustil zumindest in bezug auf Gebäude- und Dachform sowie Material- und Farbwahl anzupassen. Es darf wohl als allgemein anerkannt gelten, dass die Hauptfassade eines Appenzeller Bauernhauses aus einem gestemmten Täfer, einer unverkleideten Strick­ konstruktion oder einer Holzverschindelung bestehen sollte. Es ginge indessen zu weit, wenn bei den heute möglichen Ausführungsarten in jedem Fall Eternitschirme an Gebäuden in der Landschaftsschutzzone als unzulässig erklärt würden. Probleme bezüglich der Übereinstimmung mit dem herkömmlichen Baustil und der Einpassung ins Landschaftsbild kön­ nen sich hingegen bei der Farbwahl ergeben: