Die Parzellen der Rekurrenten (Nr. 3840 und Nr. 2046) liegen direkt an­ schliessend an die Bauparzelle und stehen somit in einer unmittelbaren, nahen Beziehung zum Baugrundstück. Dass die Interessenlage der Rekur­ renten durch den Ausgang des Rekurses beeinflusst wird, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Danach haben sie ein schutzwürdiges Interesse zur Anfechtung der erteilten Baubewilligung und sind zur Anfechtung des Vorhabens legitimiert. RRB 7.4.1987 1124 Ein sp rach everfah ren . Rekurslegitimation (Art. 91 EG zum RPG; bGS 721.1).