Auch diesbezüglich ist der Rekurrent mehr als irgend ein Dritter berührt; er hat ein schutzwürdiges Interesse an der Auf­ hebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids. RRB 27.5.1986 1123 Ein sp rach everfah ren . Einsprache- und Rekurslegitimation (Art.91 EG zum RPG ; bGS 721.1). Gemäss Art.91 EG zum RPG (bGS 721.1) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges 180