RPG lässt darauf schliessen, dass in seiner Entstehung verschiedene Gedanken inein­ ander verschwommen sind. Jedenfalls lässt sich der Sinn der Vorschriften nicht allein dem Text entnehmen. Dem zähen Ringen um die richtige Formulierung des Gewollten lässt sich entnehmen: — Eine alleinige Kompetenz der Baudirektion zur Einsprachebehandlung wurde nie angestrebt. Im Gegenteil: die parallele Kompetenz zur Behand­ lung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutz­ 178 A. Entscheide des Regierungsrates 1121